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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kling Haustechnik, Inh. Willi Kling.

1. Allgemeines

1. Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von uns (Auftragnehmer) übernommenen Aufträge sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Alle Vertragsabreden bedürfen der Textform. Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann gültig, wenn sie von uns in Textform bestätigt werden.

3. Personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten wir, soweit dies zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

2. Angebote und Unterlagen

1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

2. Gewichts- oder Maßangaben in Angebotsunterlagen des Auftragnehmers (z. B. in Plänen, Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd gewichts- oder maßgenau, soweit nicht diese Angaben auf Verlangen des Auftraggebers in Textform als verbindlich bezeichnet werden.

3. Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Unterlagen, Zeichnungen, Plänen, Angeboten und Entwürfen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.

4. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

3. Preise

1. Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Montage und anschließender Inbetriebnahme.

2. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann der Auftragnehmer jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht.

3. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen.

4. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die tariflichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.

5. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

4. Zahlung

1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber/Besteller ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme und Rechnungserhalt, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt, an den Auftragnehmer zu leisten.

2. Die Zahlungen sind frei Zahlstelle des Auftragnehmers in deutscher Währung zu leisten.

3. Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Auftragnehmer über diese verfügen kann. Zahlungswidmungen des Auftraggebers, etwa auf Überweisungsbelegen, sind nicht verbindlich.

4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugsvoraussetzungen des § 286 BGB.

5. Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtern, ist der Auftragnehmer berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis sofort fällig zu stellen sowie die Ausführung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.

5. Lieferzeit und Ausführung

1. Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet ist und eine evtl. vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.

2. Sind Schneid-, Schweiß-, Auftau- und/oder Lötarbeiten und dergleichen vorgesehen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn seiner Arbeiten auf etwaige mit den Arbeiten verbundene, dem Auftraggeber bekannte Gefahren hinzuweisen (z. B. Feuergefährlichkeit in Räumen, Lagerung wertvoller Güter in angrenzenden Räumen, feuergefährdete Bau- und sonstige Materialien, Gefahr für Leib und Leben von Personen).

3. Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt für die ausführenden Arbeitnehmer ein verschließbarer Raum bauseitig kostenlos zur Verfügung zu stellen. Leitungen und Einrichtungsgegenstände gehen in die Obhut des Auftraggebers über.

4. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

5. Wird der Auftragnehmer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen behindert – wie etwa Betriebsstörungen, hoheitliche Maßnahmen und Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Ausfall eines schwer ersetzbaren Zulieferanten, Streik, Behinderung von Verkehrswegen, Verzögerung bei der Zollabfertigung oder höhere Gewalt – so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Unerheblich ist dabei, ob diese Umstände beim Auftragnehmer selbst oder einem seiner Lieferanten oder Subunternehmer eintreten.

6. Eigentumsvorbehalt

1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Liefergegenstand bei Einfügung nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes oder des Grundstücks wird.

2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Gebäudes oder des Grundstückes des Auftraggebers geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener Leistungsverweigerungsrechte dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.

3. Die Kosten der Demontage gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Sollten die Gegenstände keinen neuwertigen Zustand haben, so wird nur ein wertgeminderter Betrag anerkannt.

5. Werden die vom Auftragnehmer eingebrachten Gegenstände als wesentliche Bestandteile mit einem Grundstück oder mit einem anderen Gegenstand verbunden oder verarbeitet, so tritt der Auftraggeber, falls durch die Verbindung oder Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers schon jetzt an den Auftragnehmer ab.

7. Abnahme und Gefahrenübergang

1. Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die Feinjustierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme (Baustellenheizung).

2. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Ein Gefahrenübergang liegt auch vor, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.

3. Wegen unwesentlicher Mängel kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern.

4. Wird die Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten.

8. Gewährleistung

1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken und Arbeiten an Bauwerken fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme.

2. Mängel sind uns nach Feststellung unverzüglich anzuzeigen. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

3. Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung oder Bedienung, unterlassener Wartung, Eingriffen Dritter oder vom Auftraggeber beigestelltem Material beruhen.

9. Haftung

1. Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur

2. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz des Auftraggebers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

3. Werden für den Betrieb der erstellten Anlage aggressive Medien (Wasser, Luft etc.) verwendet und dadurch Schäden verursacht, so haftet der Auftragnehmer nicht, wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, in der Auftragserteilung in Textform auf diesen Umstand hinzuweisen.

10. Versuchte Instandsetzung

Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann der Fehler nicht behoben oder das Objekt nicht instandgesetzt werden, weil

ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu erstatten, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- und Risikobereich des Auftragnehmers fällt (z. B. Ersatzteile können nicht mehr beschafft werden).

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurden (z. B. bei Ihnen zu Hause) oder die im Fernabsatz zustande kommen (z. B. telefonisch oder per E-Mail), ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Kling Haustechnik, Inh. Willi Kling
Heinrich-Hertz-Straße 7, 78052 Villingen-Schwenningen
Telefon: 0176 24780473 · E-Mail: info@klinghaustechnik.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiger Beginn der Leistung. Haben Sie verlangt, dass die Arbeiten während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, sowie bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, um die der Verbraucher uns ausdrücklich gebeten hat.

12. Alternative Streitbeilegung

Der Unternehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: September 2026